Haushaltsnahe Dienstleistungen und Fürsorgearbeiten in Privathaushalten werden zu einem wesentlichen Anteil von Frauen ausgeübt und finden in hohem Maße in ungeregelten, nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen statt.
Die Handlungsempfehlungen zum Ersten Gleichstellungsbericht sowie Studien zum Wiedereinstieg betonen den sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformbedarf im Bereich der Haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne einer aktiven Lebenslaufpolitik.
Der Deutsche Frauenrat fordert von der Bundesregierung:
- öffentlich geförderte Strukturen einzurichten – statt ökonomisch agierender Agenturen –, welche Privatpersonen in ihrer Rolle als Arbeitgebende bzw. Arbeitnehmende im Bereich der Haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen. Der Möglichkeit und Ausgestaltung von gleichzeitiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in mehreren Privathaushalten ist dabei besonders Rechnung zu tragen. Dafür ist der Austausch und die Kooperation mit Genossenschaften, Verbänden oder öffentlichen Institutionen zu suchen, um möglichst niederschwellige Organisationsmodelle zu entwickeln;
- die Inanspruchnahme Haushaltsnaher Dienstleistungen stärker zu fördern, etwa durch Gutscheinmodelle, die die Selbstbestimmung in keiner Weise einschränken;
- gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren auf eine größere Sensibilisierung für die Bedeutung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sowohl bei Dienstleistenden wie Dienstnutzenden hinzuwirken.