Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, die im Zuge der Ratifizierung der ILO-Konvention 189 im Juni 2013 formulierte Ausnahme zurückzunehmen bzw. von dieser keinen Gebrauch zu machen.
Die Regelungen der Konvention müssen auch und gerade für die Personengruppe nach § 18 Absatz 1 Nummer 3 Arbeitszeitgesetz (für die sogenannte 24-Stunden-Pflege) Gültigkeit erlangen; vor allem in Bezug auf die in Artikel 10 Absatz 1 der Konvention 189 geforderte Gleichbehandlung hinsichtlich normaler Arbeitszeit, Überstundenvergütung, täglicher und wöchentlicher Ruhezeiten sowie bezahlten Jahresurlaubs.