Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf und setzt sich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass über die bereits bestehenden Beschlüsse des Frauenrates hinaus folgende Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenhandel, besserem Opferschutz und Bestrafung der TäterInnen ergriffen werden:
- Der Deutsche Frauenrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit in Verfahren zum Menschenhandel Sachbeweismitteln mehr Gewicht als bisher zugemessen werden kann
- und der Rechtsanspruch von Opfern von Menschenhandel auf entgangenen Lohn umfassend umgesetzt werden kann.
- Die für die Kontrollen zuständigen Behörden müssen angemessen personell ausgestattet werden. Der Vorstand des Deutschen Frauenrates wird beauftragt, die Landesfrauenräte zu bitten, mit diesem Anliegen an die Landesregierungen heranzutreten.
- Menschen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel ausnutzen, sollen strafrechtlich verfolgt werden.