Prostituierte schützen, unterstützen und stärken

Beschlüsse | 26. Juni 2026

Im Auftrag des damaligen BMFSFJ führte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen von 2022 bis 2025 eine umfangreiche Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes durch. Diese zeigt, dass die derzeitige Gesetzeslage wichtige Grundlagen für den Schutz von Menschen in der Prostitution geschaffen hat, gleichzeitig besteht Bedarf an einer Verbesserung der Umsetzung sowie der Weiterentwicklung. Die Evaluation unterstreicht, dass Prostitution bei freiwilliger Ausübung mit den Grundrechten vereinbar ist.

Trotzdem bleibt Prostitution ein Tätigkeitsfeld mit außergewöhnlicher Gefährdung durch besondere gesundheitliche Belastungen und einem Risiko für Ausbeutung und Gewalt. Daraus ergibt sich eine besondere staatliche Schutzpflicht gegenüber den Prostituierten – insbesondere im Hinblick auf ihre sexuelle Selbstbestimmung, gesundheitliche Versorgung und sichere Arbeitsbedingungen.

Der Deutsche Frauenrat setzt sich vor diesem Hintergrund für eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens ein, die Schutz vor Ausbeutung und Gewalt stärkt, soziale Unterstützung und Aufklärung sowie Ausstiegshilfen ausbaut und Selbstbestimmung wahrt. Zudem sollen in den Kommunen die entsprechenden Informations- und Hilfesysteme dauerhaft etabliert werden.

1. Wirksamer Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel
Menschen in der Prostitution sind besonderen Risiken ausgesetzt und müssen wirksam vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt werden. Dem Staat kommt hier eine besondere Schutzpflicht zu.

Der Deutsche Frauenrat fordert:

  • den Ausbau wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Schutzmechanismen, inkl. des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel;
  • die Sensibilisierung und verpflichtende Schulung von Behördenmitarbeitenden auf allen Ebenen, um Anzeichen von Zwangsverhältnissen und prostitutionsspezifischer Kriminalität frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können;
  • gezielte Verwendung der abgeschöpften Vermögen für die Betroffenen von Menschenhandel;
  • eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen, Polizei, Ordnungsbehörden und sozialen Diensten, um Schutzlücken zu schließen;
  • Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten bei Anzeichen von Ausbeutung, Gewalt oder Menschenhandel, unabhängig vom Aufenthalts- und Beschäftigungsstatus;
  • Schaffung eines humanitären Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel, unabhängig von ihrer Kooperation im Strafverfahren.

2. Unterstützung von Um- und Ausstiegen und gesellschaftliche Aufklärung
Neben Zwangs- und Ausbeutungsstrukturen erschweren Stigmatisierung und Diskriminierung Um- und Ausstiege. Wer aus- bzw. umsteigen möchte, muss auf verlässliche Unterstützung zählen können.

Der Deutsche Frauenrat fordert:

  • einen diversitätssensiblen und diskriminierungskritischen Ausbau und die langfristig gesicherte Finanzierung von Aus- und Umstiegsprogrammen sowie deren Integration in die Arbeit von Fachberatungsstellen, um bedarfsorientierte Angebote fortsetzen und langfristig anbieten zu können;
  • einen bundesweit harmonisierten Zugang zu Aus- und Umstiegsprogrammen und Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen der Betroffenen, bspw. durch passfähige Qualifizierungsangebote für die diverse Zielgruppe;
  • Zugang zu sozialer Sicherung, anschlussfähiger Qualifizierung und alternativen Einkommens-möglichkeiten, bspw. in Form von niedrigschwelligen finanziellen Überbrückungshilfen;
  • Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum und Arbeitsmarkt, bspw. mit Kontingenten von Sozialwohnungen für besonders vulnerable Gruppen;
  • Förderung der gesellschaftlichen Aufklärung über die Vielfalt der Realitäten von Menschen in der Prostitution in Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen;
  • wirksame Maßnahmen zur Entstigmatisierung und Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen in der Prostitution.

3. Stärkung der Beratung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Auch für Menschen, die selbstbestimmt in der Prostitution arbeiten, ist häufig der Zugang zu Beratung, Gesundheitsversorgung und sozialen Unterstützungsangeboten mit Hürden verbunden. Dies erschwert Kenntnis und Inanspruchnahme von Rechten, Schutz und sozialen Ressourcen und letztlich die gesellschaftliche Teilhabe. Ziel müssen verbesserte Arbeitsbedingungen sein, die Selbstbestimmung und Teilhabe stärken.

Der Deutsche Frauenrat fordert:

  • die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen, die der Kriminalisierung und gesellschaftlichen Stigmatisierung entgegenwirken, unter Einbeziehung von Menschen in der Prostitution;
  • eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung von anerkannten Fachberatungsstellen;
  • die Etablierung eines verpflichtenden Aus- und Fortbildungsangebots für Behördenmitarbeitende;
  • den Ausbau niedrigschwelliger Beratungs- und Gesundheitsangebote, inkl. einer fundierten und aufklärenden Beratung für Menschen, die eine Tätigkeit in der Prostitution erwägen;
  • Gewährleistung eines flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugangs zur Gesundheitsversorgung;
  • eine stärkere Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensrealitäten und Bedürfnisse von Prostituierten bei den Beratungsgesprächen;
  • die Hinzuziehung von Dolmetscher*innen bei Anmeldungs- und Beratungsgesprächen im Bedarfsfall;
  • die Schaffung flächendeckender Angebote für soziale und gesundheitliche Beratung in der jeweiligen Muttersprache, um Prävention und Selbstbestimmung zu fördern;
  • besonderen Schutz sensibler personenbezogener Daten und eine restriktive Handhabung der Übermittlung derselben an andere Behörden;
  • Verbesserung der Datenlage durch größere, empirische, partizipative Forschungsprojekte, um zielgerichteter Unterstützungs- und andere Maßnahmen zu konzipieren.
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