Zur Bekämpfung von Menschenhandel fordert der Deutsche Frauenrat die Formulierung eines neu zu fassenden Straftatbestandes des Menschenhandels mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU. Dabei muss der Straftatbestand u.a. so definiert sein, dass eine Verfolgung bei ausreichenden Beweismitteln/Beweislagen auch ohne die Aussagen von OpferzeugInnen möglich ist bzw. Video gestützte Aussagen verwendbar werden.