Der Deutsche Frauenrat hat für die schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission seine Stellungnahme abgegeben. Darin stellt er u.a. fest, dass sich durch den gesetzlichen Mindestlohn das Gehaltsgefüge vieler Frauen und Männer zwar verbessert habe, der Mindestlohn aber auch nach der Erhöhung auf 8,84 Euro im Jahr 2017 immer noch ein Niedriglohn sei. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Lebenshaltungskosten müsse er in regelmäßigen Abständen erhöht werden. Nur so könne insbesondere Frauen, die den weitaus größten Teil der niedrig entlohnten Beschäftigen ausmachen, ein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht werden.