Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt werden.
Um die 2014 in Kraft getretene abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen. Anders als Zeiten des Arbeitslosen- oder des Krankengeldbezugs werden die Zeiten des Mutterschutzes bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dies stellt eine nicht hinzunehmende Diskriminierung von Frauen dar.