Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III), das am 16.12.2016 in Kraft treten soll, will u.a. die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in das Sozialhilferecht (SGB XII) und in das Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz überführen. In seiner Stellungnahme vom 17. Oktober kritisiert der Deutsche Frauenrat, dass das neue Gesetz den Subsidiaritätsgrundsatz, mit dem die Pflegeversicherung als erstes der Familie die Verantwortung für die häusliche Pflege überträgt, auf die Spitze treibt.
Mit § 64 (2) des Regierungsentwurfs wird eine Hierarchie von Pflegefällen nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Betroffenen durchgesetzt, die dazu führt, dass nach der Bedürftigkeitsprüfung im SGB XII ein Ausschluss dieses Personenkreises von professioneller Pflegeleistung möglich wird. Der Deutsche Frauenrat lehnt diesen Paragraphen ab.
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