Resolution: Demokratie braucht Gleichstellung!

Beschlüsse | 26. Juni 2026

Ohne tatsächliche Gleichstellung bleibt unsere Demokratie unvollständig. Wir leben in einer Zeit, in der Oligarchen, Autokraten, Multimillionäre, religiöse Fundamentalisten, Antifeministen, rechtsextreme Parteien sowie rechtsextreme Thinktanks und Stiftungen weltweit mithilfe milliardenschwerer Kampagnen mühsam errungene, fundamentale Frauenrechte genauso in Frage stellen wie den Schutz von Minderheiten. Wo sie an der Macht sind, haben sie schon Fakten geschaffen. Gleichzeitig werden in Deutschland Fortschritte in der Gleichstellung durch Sozialabbau, unzureichende öffentliche Infrastruktur, prekäre Beschäftigung und eine ungleiche Verteilung von Sorgearbeit behindert. Politische Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene tragen dazu bei, bestehende Ungleichheiten zu verfestigen.

Eine wirksame Gleichstellungspolitik setzt daher den Ausbau des Sozialstaats und eine bedarfsgerechte Finanzierung öffentlicher Daseinsvorsorge voraus.

Gerade jetzt brauchen wir mehr und nicht weniger Gleichstellung!

Gerade jetzt brauchen wir mehr und nicht weniger Teilhabe von Frauen und mehr Schutz für diskriminierte Minderheiten.

Gerade jetzt müssen wir die Strukturen der Gleichstellungspolitik stärken und nicht schwächen.

Gerade jetzt müssen die strukturellen Benachteiligungen von Frauen und Mädchen endlich überwunden werden.

Gerade jetzt müssen alle staatlichen Ebenen, aber auch Wirtschaft und Wissenschaft Gleichstellung ausbauen, statt unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau und Einsparungen bewährte Instrumente der Verbesserung dieser Strukturen zu verhindern oder sie gar zu zerschlagen.

Gerade jetzt sind die positiven Effekte einer echten Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar.

Der Deutsche Frauenrat fordert von allen Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie in Wirtschaft und Wissenschaft:

  1. Gleichstellung muss zum Leitprinzip in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen werden.
  2. Mit einem Gender Impact Assessment müssen alle politischen Vorhaben sowie sämtliche Ausgaben daraufhin überprüft werden, welche gleichstellungspolitischen Fortschritte erzielt werden. Das gilt insbesondere für die anstehenden Vorhaben, durch die ein Abbau des Sozialstaats insbesondere zulasten von Frauen droht. Jegliche Maßnahmen, die zu einer Schwächung des Sozialstaats führen und bestehende Benachteiligungen insbesondere von Frauen verschärfen, sind abzulehnen.
  3. Gleichstellungsstellen und Gleichstellungsbeauftragte auf allen staatlichen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen in ihren Rechten gestärkt und finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihren Auftrag erfüllen können. Dazu gehören auch regelmäßige Berichterstattungen.
  4. Bund, Länder und Gemeinden müssen mit aufeinander abgestimmten Aktionsplänen die vorhandenen Gender Gaps wirksam schließen. Hierzu gehören insbesondere die vollständige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sowie die bedarfsgerechte Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darüber hinaus müssen Bildung, Kinderbetreuung, Pflege und Gesundheitsversorgung als öffentliche Infrastruktur ausgebaut und dauerhaft finanziert werden. Sorgearbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht weiterhin überwiegend Frauen zugeschrieben werden.
  5. In Parlamenten sowie in allen Entscheidungsgremien von Politik, Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft muss Parität verwirklicht werden.
  6. Die verlässliche und bedarfsgerechte, institutionelle und projektbezogene Finanzierung von Zivilgesellschaft und Vorhaben im Bereich der Gleichstellung ist sicherzustellen und darf insbesondere dort nicht willkürlich unterbrochen werden, wo dauerhaft Aufgaben erfüllt werden.
  7. Gleichstellungspolitik erfordert einen handlungsfähigen Sozialstaat. Sparpolitik und Kürzungen bei sozialen Leistungen, Bildung, Gesundheit, Pflege und Kinderbetreuung verschärfen bestehende Ungleichheiten. Sie sind abzulehnen, denn sie stehen dem Ziel tatsächlicher Gleichstellung entgegen.
  8. Das Programm „Demokratie leben!“ muss unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit weitergeführt werden.
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