Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit und Soziales auf, einen Rechtsanspruch auf Beratung im Zusammenhang mit Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige (§§ 23, 24, 40 und 41 SGB V) auf den Weg zu bringen. Der Rechtsanspruch soll eine regelhafte Finanzierung und den Erhalt der Beratungsarbeit sicherstellen.
Der Deutsche Frauenrat fordert den GKV-Spitzenverband auf, sich an einer regelhaften Finanzierung der Beratungsleistung für Vorsorge-/ Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige zu beteiligen.
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundestagsabgeordneten in den Ausschüssen für Familie, Gesundheit und Arbeit und Soziales sowie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung auf, sich für einen Rechtsanspruch auf Beratung im Zusammenhang mit Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige einzusetzen.