Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der EU-Aufnahme-Richtlinie zu schaffen, um entsprechend dem europäischen Recht Mindeststandards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie psychischer und physischer Übergriffe in Aufnahmeeinrichtungen zu garantieren. Hierzu gehören insbesondere geeignete Maßnahmen entsprechend den Vorschriften, die für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten.