
Der Deutsche Frauenrat begrüßt das Ziel, mit der Reform des Elterngeldes eine partnerschaftlichere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu fördern. Die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ist hierfür ein wichtiger Schritt. Die vorgesehene Ausgestaltung der Einkommensersatzraten wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Sie birgt das Risiko, eine über die vier reservierten Monate hinausgehende Beteiligung von Vätern finanziell unattraktiv zu machen und zugleich Mütter, die weiterhin den Großteil der Sorgearbeit übernehmen, finanziell stärker zu belasten. Darüber hinaus müssen finanzielle Verschlechterungen insbesondere für Elterngeldbezieher*innen mit geringen Einkommen, darunter Alleinerziehende, ausgeschlossen werden.
Kritisch bewertet der Deutsche Frauenrat zudem die geplante Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des parallelen Elterngeldbezugs sowie die Abschaffung des Partnerschaftsbonus. Anstatt bestehende Instrumente zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit abzuschaffen, müssen diese weiterentwickelt und gestärkt werden.
Die geplante Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge des Elterngeldes begrüßt der Deutsche Frauenrat ausdrücklich. Angesichts der seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ausgebliebenen Anpassung bleibt die vorgesehene Erhöhung jedoch deutlich hinter dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust zurück.
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