Der Deutsche Frauenrat tritt für eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige nach §§ 23 und 40 SGB V ein.
Dabei soll(en) insbesondere:
(1) der Grundsatz „ambulant vor stationär“ für diese Zielgruppe aufgehoben werden;
(2) wie die Leistungen der medizinischen Rehabilitation auch die Leistungen der medizinischen Vorsorge zu einer „Pflichtleistung“ normiert werden, die bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen von den Krankenkassen zu finanzieren sind;
(3) klargestellt werden, dass die Leistungen auch von pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können, die Angehörige mit einem vergleichbaren Pflege-/ Versorgungsaufwand auch ohne Pflegestufe betreuen, z.B. nach § 45 a SGB XI.