
Sorgearbeit muss zwischen den Geschlechtern umverteilt werden. Frauen und Männer müssen in allen Lebenslagen Erwerbs- und Sorgearbeit verbinden können. Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein partnerschaftliches Erwerbs- und Sorge-Arrangement ermöglichen. Dies gilt in der Corona-Krise erst recht. Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt daher den vorliegenden Referentenentwurf des BMFSFJ zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, sieht aber deutlich mehr Gestaltungsbedarf.
Kritisch bewertet der DF, dass dieser keine Übernahme der Vaterschaftsfreistellung in nationales Recht vorsieht. Ein wichtiges Instrument zur Förderung der gleichberechtigten Arbeitsteilung in Paarhaushalten. Der DF bekräftigt seine Forderung nach Einführung einer bezahlten Freistellung für Väter und Co-Mütter rund um die Geburt. Eine solche Freistellung soll mindestens zwei Wochen innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt möglich sein und analog zum Elterngeld aus Steuermitteln finanziert werden.
Die komplette Stellungnahme ist hier zu finden.
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