Der Deutsche Frauenrat bittet die Landesfrauenräte, in den Ländern darauf hinzuwirken, dass eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber eingeführt und gewerberechtliche Bestimmungen erlassen werden.
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, das Prostitutionsgesetz von 2002 dahingehend zu ändern, dass
- Frauen, die in der Prostitution arbeiten, sozialversichert sein müssen
- regelmäßige Angebote für Gesundheitsuntersuchungen und Beratung außerhalb der Arbeitsstätten eingeführt werden.
- Für die Gruppe der 18- bis 21-Jährigen ein der besonderen Verletzlichkeit dieser Altersgruppe entsprechendes Beratungsangebot flächendeckend vorgehalten werden muss.