Der Deutsche Frauenrat nimmt auf Grundlage der Beschlüsse von 2004 und 2013 Frauenrat Stellung zum Referentenentwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes.
Diese Beschlüsse haben im Wesentlichen zum Ziel, zwischen Prostitution und Menschenhandel zu differenzieren und die Lebenssituation zu verbessern.