Der Deutsche Frauenrat fordert die künftige Bundesregierung auf:
- zwischen Prostitution und Menschenhandel zu differenzieren;
- das Prostitutionsgesetz im Sinne der Verbesserung der Lebenssituation der Prostituierten weiter zu entwickeln und eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten mit klaren Vorgaben und Mindeststandards einzuführen, weil nur so geprüft werden kann, ob in diesen Betrieben geregelte Arbeitsbedingungen (Sicherheit für die Prostituierten, Hygiene und bezahlbare Mieten) gewährleistet sind. Dazu gehört auch, Überschreitungen des eingeschränkten Weisungsrechtes, nach dem ArbeitgeberInnen nur über Ort und Zeit, nicht aber über Freier und Sexualpraktiken bestimmen dürfen, zu ahnden.
- den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und zum Zwecke der Arbeitsausbeutung wirksam zu bekämpfen;
- Opfern von Menschenhandel einen sicheren Aufenthalt von mindestens drei Monaten zu gewähren als Bedenkfrist, ob sie in einem Prozess aussagen wollen oder nicht. Denjenigen, die als ZeugInnen aussagen, muss ein sicherer unbefristeter Aufenthaltsstatus unabhängig vom Ausgang des Prozesses zuerkannt werden. Wenn notwendig sollen sie in ein ZeugInnenschutzprogramm aufgenommen werden.