Der Deutsche Frauenrat setzt sich für die Einführung lebensphasenorientierter Arbeitszeiten ein. Eine gerechte Verteilung der bezahlten Erwerbs- und unbezahlten Reproduktionsarbeit zwischen den Geschlechtern wird damit erleichtert.
Der Deutsche Frauenrat fordert den Bundesgesetzgeber auf, Betriebe und Dienststellen zur systematischen Auseinandersetzung mit dem Thema „Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten“ gesetzlich zu verpflichten: Beschäftigte müssen das Recht erhalten, Dauer und Verteilung der vertraglichen Arbeitszeit zu verändern sowie ihren Arbeitsort zu wählen, sofern keine dringenden betrieblichen oder dienstlichen Gründe entgegenstehen. Hierfür müssen Betriebe und Dienststellen die arbeitszeitbezogenen Bedürfnisse ihrer Beschäftigten erheben und gemeinsam mit den Interessenvertretungen betriebliche Arbeitszeitkonzepte entwickeln. Dabei sind die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zu beachten. Je nach Betriebsgröße, tariflicher Bindung und bestehenden Mitbestimmungsstrukturen sind differenzierte Verfahren anzuwenden, die den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen (u. a. Personen in Elternzeit, in Teilzeit, in Altersteilzeit) gewährleisten. Die Mitbestimmungsrechte sind so auszubauen, dass Betriebs- und Personalräte an der Entwicklung von Arbeitszeitkonzepten und an der Lösung individueller Arbeitszeitkonflikte beteiligt sind.
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