Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen in Deutschland Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Der ungleiche und unzureichende Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen gefährdet täglich Leben und Unversehrtheit von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. Das kritisiert auch die Expert*innengruppe des Europarats in ihrem Gutachten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Der Deutsche Frauenrat fordert deshalb ein Gesetz zur Finanzierung der Frauenunterstützungsstruktur und legt dazu Eckpunkte vor.
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen sagt Sylvia Haller, die im Vorstand des Deutschen Frauenrats das Schwerpunktthema „Gewalt gegen Frauen beenden“ verantwortet:
„Unsere Gesellschaft spart an den Rechten von Frauen und lässt zu viele Gewaltbetroffene im Stich. Das zeigt sich an den ansteigenden Zahlen von Gewalt gegen Frauen und an voll belegten Frauenhäusern, sowie an weiterhin hohen Zahlen von Femiziden. Das muss aufhören. Die Unterfinanzierung der Frauenunterstützungsstruktur sollte in einem reichen Land wie Deutschland längst überwunden sein. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen vorgenommen. Alle Koalitionspartner sind jetzt gefragt, zu ihrem Wort zu stehen und ein wirksames Gesetz auszuarbeiten, das alle Frauen schützt und Betroffene stärkt.“
Eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen ist sie eine wichtige Investition in die Zukunft: Kinder, die Gewalt miterleben, werden häufig selbst Täter oder Opfer. Die Arbeit mit Kindern in Frauenhäusern ist deshalb ein wichtiger Hebel, um zukünftige Gewalt zu verhindern. Für den Deutschen Frauenrat ist entscheidend, dass ein Gesetz zur Finanzierung der Frauenunterstützungsstruktur allen Frauen und ihren Kindern Zugang zu Schutz und Beratung ermöglicht, unabhängig von Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Familien- oder Erwerbssituation, möglicher Behinderung oder Beeinträchtigung. Dazu braucht es bundesweit eine verlässliche, ausreichende und institutionelle Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen.
Mehr Informationen zu den Forderungen des Deutschen Frauenrats für ein Gesetz zur Finanzierung der Frauenunterstützungsstruktur finden Sie im neuen Eckpunktepapier.