Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung Geschlechtergerechtigkeit auch in ihrem außenpolitischen Handeln und der internationalen Zusammenarbeit zu einer Leitlinie macht. Um globale Ungleichheit und die Unterdrückung von Frauen und Mädchen in all ihrer Unterschiedlichkeit zu überwinden sowie Frieden nachhaltig zu sichern, bedarf es umgestaltende feministische Ansätze in der Außen-, Sicherheits-, Friedens-, Abrüstungs-, Wirtschafts- und Handelspolitik sowie in der Entwicklungszusammenarbeit.
Feministische Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit muss auf den sogenannten 4 Rs gründen:
- Rights (Frauenrechte): Die Bundesregierung muss sich für die Rechte und den Schutz von Frauen in all ihrer Vielfalt, sowie von Frauenorganisationen und Frauenrechtsverteidiger*innen einsetzen.
- Resources (Finanzierung): Alle Projekte in der internationalen Zusammenarbeit müssen zur Gleichstellung beitragen. Als erster Schritt muss der Anteil der Projekte, die primär auf Geschlechtergerechtigkeit abzielen, auf mindestens 30 Prozent ansteigen. Mindestens 10 Prozent des Budgets für internationale Zusammenarbeit sollen unmittelbar an Frauenorganisationen fließen, insbesondere als langfristige institutionelle Förderung.
- Repräsentation (paritätische Beteiligung): Die Bundesregierung muss die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in all ihrer Vielfalt in Gremien der Außenpolitik, der Zusammenarbeit und in Friedensprozessen sicherstellen. Dies gilt für deutsche Strukturen sowie für internationale Foren und Prozesse.
- Research (Forschung): Die Maßnahmen müssen auf geschlechtsspezifischen Daten und Geschlechterforschung aufbauen und durch ein institutionalisiertes Monitoring regelmäßig überprüft werden.