Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf:
- Tötung von Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts als Femizid anzuerkennen.
- Kampagnen und Programme zur öffentlichen Bewusstseinsbildung zu fördern (Art. 13 IK).
- Darauf hinzuwirken, dass die Medien Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festlegen (Art. 17 IK).
- Tötungen im Rahmen des Sorge-Umgangsrechts zu verhindern, indem sie Gewaltschutz, Kinderschutz und Strafrecht synchronisiert (Art. 31 IK).
- Drauf hinzuwirken, dass Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen grundsätzlich schärfer bestraft werden können als bisher (Art. 46a IK).
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik bundesweit zu vereinheitlichen und dabei im Rahmen eines (vollendeten und versuchten) Femizids genauere Daten zu erheben. Auch die betroffenen (hinterbliebenen oder getöteten) Kinder unter diesem Deliktfeld sind zu erfassen.
- Den Schutz für alle Mädchen und Frauen vor einem Femizid durch die unbürokratische einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu gewährleisten.
- Den Ausbau der gendersensiblen Forschung über das Auftreten, die Ursachen und Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden zu fördern (Art. 11 IK).
- Den Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention zurückzunehmen und so darauf hinzuwirken, die besondere Vulnerabilität durch fehlenden Aufenthalt Opfer eines Femizids zu werden, abzumildern.