Pflegebedürftige wünschen sich meist den Verbleib in eigener Häuslichkeit. Zumeist übernehmen Frauen die Betreuung und Haushaltsführung ihrer Angehörigen und stecken dafür in ihrer eigenen Erwerbstätigkeit zurück. Soll der Vorrang häuslicher Pflege nicht in Frage gestellt werden, darf die Gesellschaft Familienangehörige weder rechtlich noch moralisch drängen, die Betreuung Pflegebedürftiger zu übernehmen.
Daher fordert der Deutsche Frauenrat, gemischte Betreuungsarrangements durch notwendige Infrastruktur und Finanzierung professioneller Pflege sicherzustellen. Jeder Pflegehaushalt muss auf bedarfsgerechte, abgestimmte und öffentlich bereitgestellte Hilfen und Strukturen zugreifen können. Deren Ausbau müssen Bund, Länder und Kommunen vorantreiben. Dazu gehören neben den medizinisch-pflegerischen Leistungen u.a. auch haushaltsnahe Dienstleistungen, stundenweise Betreuung und Bereitschaftsdienste. Aufsuchende, präventive Beratung zur häuslichen Pflege muss neben den individuellen Bedarfen der Pflegebedürftigen auch die mittel- und langfristigen Folgen der Pflege für die Gesundheit, (Erwerbs-)Biografie und soziale Absicherung der Pflegenden thematisieren. Den besonderen Bedarfen von Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist dabei z.B. durch den Ausbau spezieller Angebote der Kurzzeitpflege Rechnung zu tragen.
Um das Teilleistungsprinzip der Pflegeversicherung zugunsten einer Bedarfsorientierung umzubauen, sollte sie zu einer Pflegevollversicherung weiterentwickelt werden.