Der Deutsche Frauenrat setzt sich für von Genitalverstümmelung betroffene Frauen und bedrohte Mädchen ein und vertritt folgende Positionen:
- Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und in Deutschland ein anzuerkennender geschlechtsspezifischer Asylgrund. Um Chancen auf eine faire Verhandlung zu haben, müssen Betroffene ihre Rechte kennen und wissen, welche Fakten sie für die Beweisaufnahme darlegen müssen. Deshalb müssen sie für ihre Vorbereitung eine von der entscheidenden Behörde unabhängige Fach- und Rechtsberatung in Anspruch nehmen können.
- In den Anhörungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen geschlechtsspezifische Asylgründe mit bedacht und mit hoher Sensibilität wahrgenommen und berücksichtigt werden. Hierfür müssen mehr Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung ausgebildet und Entscheider*innen und Dolmetscher*innen entsprechend geschult werden.
- Medizinische, sozialpädagogische und juristische Fachkräfte, die mit der Zielgruppe arbeiten, benötigen vermehrte Fortbildungs- und Beratungsangebote, damit sie in der Lage sind, diese – drohende – Menschenrechtsverletzung in der Praxis erkennen und Maßnahmen einleiten zu können.
- Präventive Arbeit und spezialisierte Beratung und Unterstützung müssen ausgebaut werden und langfristig finanziell abgesichert sein. In allen Angeboten sind – potenziell – betroffene Frauen Expertinnen in eigener Sache. Angebote sind kultursensibel auszurichten und Frauen aus den Communities als zentrale Akteurinnen einzubeziehen.
- Um Mädchen zu schützen, muss im Rahmen von Menschenrechtsbildung, sexualpädagogischem Unterricht oder sozialer Gruppenarbeit Genitalverstümmelung thematisiert werden.