Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November auf, die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zügig und zielgerichtet umzusetzen.
Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, ist eine erste Maßnahme.
Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssen diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gibt es bisher nicht. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist bisher ebenfalls nicht geschehen.
Dass heute die Zahl der Frauen steigt, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, ist eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Mona Küppers stellt fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,
Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.