Der deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass im Rechtskreis SGB II die Leistungen für Alleinerziehende und ihre Kinder im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Rechtsvereinfachung SGB II nicht gekürzt werden. Insbesondere die vorgesehene Kürzung bei „temporären Bedarfsgemeinschaften“ und den Vorschlag, den Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende zu kürzen, lehnt der Frauenrat ab.