Der Schutz von Opfern von Menschenhandel vor Ausbeutung, Gewalt und Zuhälterei muss dringend ausgebaut werden. Deshalb fordert der Deutsche Frauenrat von Bund und Ländern:
- Umfassende Schutzrechte für Betroffene unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Bereitschaft, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.
- Einen flächendeckenden Ausbau und angemessene Finanzierung von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel aller Geschlechter und die Konzeption speziell für Frauen passender Beratungs- und Unterstützungsangebote.
- Die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Berater*innen, da die Pflicht zur Zeugenaussage dem Vertraulichkeitsansatz der Beratung zuwiderläuft.
- Die Prüfung der Wirksamkeit gesetzgeberischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel durch Monitoring.
- Die Förderung interdisziplinärer Kooperationskonzepte und länderübergreifender Zusammenarbeit.
- Die Einrichtung eines staatlichen Härtefallfonds, um die Zahlung entgangener Löhne und Entschädigung trotz zahlreicher Hindernisse – bspw. bürokratische Hürden oder die Rückkehr der Betroffenen ins Herkunftsland – tatsächlich durchzusetzen.
- Einen ganzheitlichen Ansatz im Umgang mit dem Thema Menschenhandel, das derzeit in den verschiedenen Ressorts kleinteilig behandelt wird. Es fehlt ein politisches Gesamtkonzept, wie z.B. ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels.
- Die Bundesländer dabei zu unterstützen, dass Mitarbeitende in Gesundheitsämtern und Polizei fortgebildet werden, damit sie in der Lage sind, Opfer von Zwangsprostitution zu identifizieren sowie die Bundesländer dabei zu unterstützen, Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einzurichten.
- Die Durchführung von Studien, die das Maß an Betroffenheit erfassen und Betroffenengruppen, v.a. Frauen, sichtbarer machen.