Ergebnisse und Empfehlungen der AG Gesundheit

Aktuelles | 12. Juni 2016

Für ein geschlechtergerechtes Gesundheitswesen

Einleitung

Eine frauengerechte Gesundheitsversorgung lenkt den Blick auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter in der Medizin und dem Gesundheitswesen insgesamt. Der ganzheitliche Gesundheitsbegriff, wie in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation beschrieben, wird in der medizinischen Grundversorgung allerdings erst teilweise umgesetzt.

Festzustellen ist aber, dass seit einiger Zeit das Bundesgesundheitsministerium und weitere Organisationen im Gesundheitswesen die Verbesserung der gesundheitlichen Lage von Frauen zu einem Schwerpunktthema machen. Diese erkennbare Aufgeschlossenheit gilt es zu nutzen, um die Weiterentwicklung frauenspezifischer Angebote im Gesundheitswesen zu befördern. Die AG Gesundheit im Deutschen Frauenrat macht mit ihrem Arbeitsergebnis und den daraus entstandenen Empfehlungen auf bestehende Lücken im Bereich Frauengesundheit aufmerksam und drängt auf die Umsetzung einer  geschlechtergerechten gesundheitlichen Regelversorgung.

Die Ausgangslage

Der Vorstand des Deutschen Frauenrats entschied die Einrichtung einer AG Gesundheit. Zur Mitarbeit geladen wurden einzelne Mitgliedsverbände sowie eine Einzelexpertin mit Expertise im Bereich Frauengesundheit. Von den geladenen Verbänden nahmen der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF), der Deutsche HebammenVerband e.V. (DHV e.V.), der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) sowie die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) teil. E. Thesing-Bleck vertrat als Einzelexpertin den Fachbereich „Medikalisierung“. Unter diesem Aspekt sollte, unter Berücksichtigung der o.a. Themenschwerpunkte, eine kritische Betrachtung und Bewertung politischer Strategien, für eine verbesserte Gesundheitsversorgung für Frauen, das Ziel und der Auftrag einer AG Gesundheit sein.

Gemäß dem zugrunde liegenden Vorstandsbeschluss hatte die AG Gesundheit die Aufgabe, eindeutig Empfehlungen an die Bundesregierung und die betroffenen Ministerien im Hinblick auf die Etablierung eines geschlechtergerechten Gesundheitswesens zu formulieren und der Mitgliederversammlung 2015 vorzulegen. Die AG Gesundheit legte der Mitgliedersammlung 2015 ein Zwischenergebnis vor, das in den Sitzungen der AG Gesundheit gemeinsam erarbeitet wurde. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Verlängerung der AG Gesundheit bis zur Mitgliederversammlung 2016 gestellt, um den Auftrag gänzlich zu erfüllen.

Ausgewählte Einzelthemen

Gleichberechtigte Teilhabe an Führungs- und Entscheidungspositionen im Gesundheitswesen

Nach einer aktuellen Erhebung des Deutschen Ärztinnenbundes ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen der wichtigsten Fächer der klinischen Universitätsmedizin in den letzten 20 Jahren unwesentlich von 5% auf 10% gestiegen. In 3 von 34 Universitätskliniken gibt es überhaupt keine Frau auf einem Lehrstuhl in einem wichtigen klinischen Fach. Das Fehlen von Frauen in den universitären Spitzenpositionen ist ein gesellschaftliches Problem, schließlich wird so z. Zt. die universitäre Spitzenmedizin, werden Strategien für die studentische Lehre, wird die öffentliche Meinung zu medizinischen Fragen zu 90% von Männern geprägt und gestaltet, wie dies auch für den außeruniversitären Bereichen der Medizin gilt.

Offensichtlich konnten die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der medizinischen Fakultäten aus welchen Gründen auch immer ihre Ziele in diesem Bereich nicht erreichen. In diesem Zusammenhang wären ihre Erfahrungen und Erklärungen wissenswert, da sie meist vor Ort in den Berufungskommissionen und in den Fakultätsräten vertreten sind, ebenso die Erfahrungen und Erklärungen der Dekane, die verantwortlich die entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren leiten. Die Voraussetzung für die Berufung auf eine Spitzenposition ist in Deutschland immer noch die Habilitation (eigentlich nur die Lehrbefähigung für eine Hochschule), die auf den Nachweis wissenschaftlicher Arbeit ausgerichtet ist, welche jedoch mit der späteren klinischen Tätigkeit inhaltlich nicht übereinzustimmen braucht und stark auf der Zahl der Veröffentlichungen basiert. Hier nimmt auch die Zahl der Frauen, die „ordinabel“ sind, stark ab, es ist auch die Lebensphase von Familiengründung und Mutterschaft, das sogenannte Vereinbarkeitsproblem trifft an dieser Stelle fast ausschließlich Frauen.

Die Forderung nach einer gesetzlich festgelegten Quote liegt (bei mehr als 50 % Medizinstudentinnen seit über 20 Jahren) auf der Hand. Dennoch scheint es geboten, auch nach den Gründen für die mangelnde Repräsentanz von Frauen in medizinischen Spitzenpositionen zu fragen.

Empfehlungen der AG Gesundheit:
  • Unterstützung der Aktion „Pro Quote Medizin“ (www.pro-minus-quote-medizin.de) durch Öffentlichkeitsarbeit
  • Forderung nach paritätisch besetzten Berufungskommissionen an allen staatlich finanzierten medizinischen Fakultäten
  • Umfrage unter den 33 Dekanen und einer Dekanin und den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der universitären Medizin nach den aus ihrer Sicht bestehenden Barrieren für die Berufung von Frauen

Geschlechtergerechte Erforschung und Erprobung von Medikamenten

Frauen und Männer unterscheiden sich in ihren Reaktionen auf Medikamente. Derzeit werden geschlechtsspezifische Unterschiede in der Pharmakotherapie noch viel zu wenig berücksichtigt. Das gilt für die Wirkungsunterschiede und für die Verträglichkeit von Arzneimitteln gleichermaßen. Frauen tragen ein signifikant höheres Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen als Männer. Die Geschlechtsabhängigkeit der medikamentösen Therapie hat vielerlei Gründe. Diese weisen deutlich auf die Notwendigkeit hin, dass die biologischen Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei der Pharmakotherapie gezielt untersucht und in den Leitlinien sowie in der medizinischen Lehre berücksichtigt werden müssen. Politische Regelungen sind erforderlich, um das erhöhte Arzneimitteltherapierisiko für Frauen zu senken.

Empfehlungen der AG Gesundheit:

Geschlechtsspezifische Auswertung wissenschaftlicher Ergebnisse

  • Klinische Studien sollten konsequent auf geschlechtsspezifische Unterschiede hin analysiert werden.
  • Bei Neuzulassungen und Nachzulassungen von Arzneimitteln sollte zwingend eine geschlechtsspezifische Differenzierung der Wirkstoff- und Nebenwirkungs-Profile verlangt werden.

Vermittlung geschlechtsspezifischer Erkenntnisse über Arzneimittel

  • Bekanntes und neues Wissen über unterschiedliche Arzneimittelreaktionen bei Frauen und Männern sollte sich in den Leitlinien für Diagnostik und Therapie verschiedener Krankheitsbilder niederschlagen. Dies gilt ganz besonders auch für die Empfehlungen von Leitlinien zur medikamentösen Therapie von Frauen.
  • Für Frauen und Männer sollten die Dosierungen getrennt ermittelt und geschlechtsspezifisch in den Fachinformationen und in den Packungsbeilagen dargestellt werden.
  • Darüber hinaus sollte die Variabilität der Wirkstoff-Profile für Frauen in den unterschiedlichen Hormonphasen aufgeführt werden und die sich daraus möglicherweise ergebenden Dosierungsanpassungen.

Arzneimittel mit geschlechtsspezifischen Risiken

  • In der internationalen wissenschaftlichen Literatur gibt es mehrere Auflistungen mit Arzneimitteln, die die Erregungsausbreitung im Herzmuskel beeinflussen (EKG, Verlängerung QT-Zeit). Diese Verzeichnisse sind oft schwierig zu handhaben. Darüber hinaus sind sie zum Teil nur unvollständig an die Arzneimittel des deutschen Markts angepasst. Das vorhandene internationale Material sollte daher zügig für den Einsatz in Deutschland aufgearbeitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden, ähnlich wie es seinerzeit mit der PRISCUS-Liste für potentiell im Alter ungeeignete Medikamente geschehen ist.
  • Die wissenschaftliche Forschung zur Zyklusabhängigen QT-Zeit-Verlängerung sollte stärker gefördert und auf Unerwünschte Arzneimittelwirkungen erweitert werden.
  • Die Erfassung von Nebenwirkungen und Todesfällen, die durch Arzneimittel bedingt sind, sollte geschlechtsspezifisch erfolgen und veröffentlicht werden.

Arzneimittelkonsum

  • Die gesundheitliche Aufklärung sollte sich verstärkt dem Arzneimittelkonsum am Arbeitsplatz und bei familiären Überbelastungen widmen und hierbei gezielt auf Frauen im mittleren Lebensalter zugehen
  • Das gesundheitliche Risiko, das für beide Geschlechter besteht, wenn Arzneimittel zur Leistungssteigerung missbräuchlich eingesetzt werden ist vorrangig ein Thema für mehr Öffentlichkeitsarbeit. Geeignete Instrumente dazu hätte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Gewalt gegen Frauen – gesundheitliche Folgen und die Bedeutung für das Gesundheitswesen

Ausmaß und Formen der Gewalt gegen Frauen in Deutschland

Für die Weltgesundheitsorganisation ist Gewalt eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit (WHO 2002). Diese Zahlen sind auch 14 Jahre später noch alarmierend hoch. Nach einer EU-weiten Erhebung hat in Deutschland knapp jede dritte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner bzw. eine Partnerin erlebt (European Union Agency for Fundamental Rights 2014).

Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes wurden die gesundheitlichen Folgen von Gewalt, unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen, eingehend behandelt (Robert-Koch-Institut 2008). Anhand der wissenschaftlichen Studienlage, systematisieren die Autorinnen die gesundheitlichen Folgen von Gewalt in fünf Gruppen: körperliche Folgen, wie Verletzungen oder dauerhafte Behinderungen, (psycho)somatische Folgen, wie chronische Schmerzsyndrome oder Atemwegsbeschwerden, psychische Folgen, wie Depressionen, Panikattacken oder Essstörungen, gesundheitsgefährdende (Überlebens-)Strategien, wie Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Folgen für die reproduktive Gesundheit, wie sexuell übertragbare Krankheiten oder Fehlgeburten. Im aktuellen Gesundheitsbericht des Bundes aus dem Jahr 2015, wird das Thema Gewalt dagegen nicht mehr aufgegriffen.

Versorgungsbedarf und Anforderungen an Berufsgruppen im Gesundheitswesen

Mit Blick auf die diversen möglichen Gesundheitsfolgen ist anschaulich, da gewaltbetroffene Frauen zu ganz verschiedenen Zeitpunkten und in verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens Hilfe suchen können. Von der Notaufnahme im Krankenhaus über die hausärztliche Versorgung bis hin zu Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten. Bereits in der Ausbildung dieser Berufe sollten die Versorgung und der Umgang mit gewaltbetroffenen Menschen fester Bestandteil sein.

Aber auch in anderen Fachgebieten begegnen Beschäftigte im Gesundheitswesen gewaltbetroffenen Frauen, von der Geburtshilfe bis hin zur Versorgung in Altenpflegeeinrichtungen. Um Retraumatisierungen zu vermeiden, ist es wichtig Beschäftigte auch in diesen Bereichen im Umgang mit Gewaltopfern zu schulen. Dem Gesundheitswesen kommt daher auch in der Prävention und Intervention von Gewalt gegen Frauen eine Schlüsselrolle zu.

Präventions- und Interventionsmöglichkeiten des Gesundheitswesens

Da gewaltbetroffene Frauen in erster Linie Kontakt zum Gesundheitswesen suchen, spielen die Beschäftigten dort eine zentrale Rolle bei der Vermittlung an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen wie Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Die Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Arztpraxen, Kranken- oder Geburtshäuser sollten Informationsmaterialen über Hilfeangebote wie das bundesweite Hilfetelefon oder regionale Anlaufstellen auslegen.

Über die reine Information über weitere AnsprechpartnerInnen hinaus, haben Kooperation und Vernetzung mit diesen auf lokaler Ebene in den vergangenen Jahren positive Effekte bewiesen. In vielen Kommunen gibt es beispielsweise aktive Netzwerke zum Schutz vor häuslicher Gewalt, in die Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitswesens aktiv einbezogen werden können und sollten.

Empfehlungen der AG Gesundheit:

Strukturelle Verankerung des Themas geschlechtsspezifische Gewalt in den Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Gesundheitswesen

  • Das Thema geschlechtsspezifische Gewalt ist in den Ausbildungs- bzw. Studiencurricula sowie in der Approbationsordnung für Ärztinnen bzw. Ärzte zu verankern sowie in die Fort- und Weiterbildungsordnungen aufzunehmen.
  • Zentrale Berufsgruppen sind dabei Medizinerinnen bzw. Mediziner verschiedener Fachrichtungen vor allem Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Pädiatrie und Psychiatrie, psychologische Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten, Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitärer, Arzthelferinnen bzw. -helfer, Pflegerinnen und Pfleger sowie Hebammen und Entbindungspfleger.

Flächendeckende Implementierung guter Modellprojekte

  • Es sind Maßnahmen zu ergreifen sowie Ressourcen bereitzustellen, um gute Modellprojekte zur Einbindung des Gesundheitswesens in Prävention und Intervention bei häuslicher und sexueller Gewalt flächendeckend zu verankern.

Ärztliche Mitteilungspflicht an Krankenkassen bei häuslicher, sexueller und/oder psychischer Gewalt abschaffen

  • Der §294a Abs. 1 SGB V ist dahingehend zu ergänzen, dass die 2013 abgeschaffte Mitteilungspflicht von Ärztinnen bzw. Ärzten sowie Therapeutinnen bzw. Therapeuten gegenüber den Krankenkassen in Fällen von Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ausgedehnt wird.
  • Zum Schutz von Gewaltopfern hat diese Regelung ebenfalls für Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden an erwachsenen Personen gelten, die körperliche, sexuelle und/oder psychische Gewalt durch Personen aus dem nahen sozialen Umfeld erfahren haben.

Psychosoziale und gesundheitliche Situation und Versorgung von Frauen in Familienverantwortung

Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung kommt zum Ergebnis, dass Frauen immer noch die Hauptverantwortung für die Familien tragen und den überwiegenden Teil an den täglichen Aufgaben wie Kindererziehung, Haushalt, Organisation des Alltags und soziale Beziehungen für die gesamte Familie übernehmen, dazu kommt zunehmend auch die Unterstützung der Elterngeneration. Viele Paare wünschen sich zwar eine partnerschaftliche Aufteilung der Haus- und Familienarbeit (60 %), nur einem kleinen Teil (14 %) gelingt die Umsetzung dieses Lebensmodells. Im Jahr 2015 wurden 95 % der durch Elterngeld finanzierten Auszeiten von Frauen in Anspruch genommen.

Die überwiegende Zuständigkeit für die Familien- und Sorgearbeit bei zunehmender Berufstätigkeit und steigender Vollzeiterwerbsarbeit von Frauen macht viele Frauen krank. Unklare Rollenbilder, mangelnde Anerkennung und besondere familiäre Belastungen wie finanzielle Sorgen, Partnerschaftsprobleme oder Erkrankungen von Familienmitgliedern verstärken den Zeitdruck und das Gefühl rund um die Uhr im Einsatz sein zu müssen. Prekäre Arbeitsverhältnisse und Entgrenzung von Arbeit sind weitere Ursachen für die zunehmenden Belastungen und Gesundheitsrisiken von Frauen in Familienverantwortung. Häufig schlagen sich diese vielfältigen Belastungen in Gesundheitsproblemen wie Erschöpfungssymptomen, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Magen-/ Darmbeschwerden oder Atemwegserkrankungen nieder.

Alleinerziehende Mütter sind deutlich stärker belastet als verheiratete Mütter und weisen signifikant mehr Gesundheitsprobleme und ein geringeres psychisches Wohlbefinden auf. In Familien mit chronisch kranken und behinderten Kindern übernehmen die Mütter in rund 80% die überwiegende Betreuung, Versorgung/Pflege und Organisation von Therapien und Administration. Rund ein Drittel der Mütter sind nicht berufstätig, mehr als die Hälfte geringfügig beschäftigt. Frauen in der sogenannten Sandwich-Generation sind durch die Versorgung und Erziehung der zumeist älteren Kinder bei gleichzeitiger Unterstützung der Elterngeneration bis hin zur Pflege deutlich stärker gesundheitlich belastet.

In der Pflege von Angehörigen übernehmen Frauen zu rund 75 % die familiale Sorgearbeit. Dahinter stehen häufig ein hoher Erwartungsdruck durch die Familie sowie enge finanzielle Grenzen. Die Mehrheit der pflegenden Frauen ist in der Altersgruppe 45-70 Jahre, häufig mit noch minderjährigen Kindern und bei gleichzeitiger Berufstätigkeit. Mit der häuslichen Pflege sind vielfältige Belastungen und erhebliche Risiken für die physische und psychische Gesundheit der pflegenden Angehörigen verbunden: Rund ein Drittel erkranken selbst, Pflegende Angehörige sind deutlich kränker als der Durchschnitt, die Zahl der Diagnosen liegt um 51 % höher. Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für pflegende Angehörige um 18 % höher als der Durchschnitt. Zahlreiche Beschwerden, Erkrankungen und psychische Störungen beeinträchtigen das körperliche und seelische Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit und beeinträchtigen  die Familien- und Pflegsituation zusätzlich. Auch in der häuslichen Pflege sind geschlechtsspezifische Unterschiede und Rollenstereotypen wirksam: Frauen, die Angehörige pflegen, übernehmen mehr Pflegeaufgaben vollständig allein, äußern eine höhere subjektive Belastung, berichten überwiegend über mehr Beschwerden. Für berufstätige Frauen wirken sich die Reduzierung oder Aufgabe der Erwerbsarbeit gravierend auf die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und Lebenschancen aus: Häufig führen sie zu sozialem Abstieg und Altersarmut.

Zum Umfang und Situation der Pflegenden Angehörigen gibt es keine validen Daten, in der offiziellen Statistik werden nur Pflegebedürftige mit mindestens Pflegestufe 1 erfasst: Danach waren im Jahr 2013 rund 2,62 Mio. Menschen pflegedürftig, rund 70,9% wurden Zuhause gepflegt, ca. 47% allein durch Angehörige. Untersuchungen weisen daraufhin, dass weitere rund 3 Mio. Hilfsbedürftige hinzuzurechnen seien, wie Personen mit einem geringeren Unterstützungsbedarf  (weniger als 14 Stunden wöchentlich). Hinzu kommen auch die Angehörigen in der informellen Pflege zudem mehrere Gruppen der sogenannten versteckten pflegenden Angehörigen.

Die Mehrfachbelastungen führen zusammen mit häufiger sozialer Isolation zu vielfältigen Gesundheitsproblemen. Laut einer Studie im Auftrag des BMFSFJ im Jahr 2007 waren rund 2,1 Mio. Mütter (20%) gesundheitlich so stark beeinträchtigt, dass sie Anspruch auf eine stationäre mütterspezifische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 bzw. 41 SGB V gehabt hätten, nur rund 5% erhalten eine Maßnahme. Dies stellt eine deutliche Unterversorgung dar. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf seitdem kontinuierlich gestiegen ist.

Empfehlungen der AG Gesundheit:
  • Ausbau, Finanzierung und ggf. Neustrukturierung spezifischer Gesundheits-/Beratungsangebote für Frauen in Familienverantwortung in den jeweiligen Belastungssituationen, Abbau von Barrieren und unklaren Zuständigkeiten.
  • Ausbau der geschlechtsspezifischen stationären Angebote zur Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter/ Pflegende Frauen, Wegfall des Genehmigungsverfahrens durch Krankenkassen, Aufhebung des gestuften Leistungsprinzips für pflegende Angehörige, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Träger, insbes. kostendeckende Finanzierung.
  • Systematische geschlechtsspezifische Datenerhebung der pflegenden Angehörigen und informell Pflegenden, insbes. zu Bedarfslagen und Unterstützungsangeboten.
  • Berücksichtigung der pflegerischen Belastungssituation in allen / psychosozialen und gesundheitlichen Versorgungsbereichen (Kontextfaktoren)
  • Verbesserung der finanziellen Absicherung von pflegenden Angehörigen und Verbesserung eigenständiger Rentenansprüche für die Pflegeleistung- vollumfängliche Berücksichtigung der aufgewendeten Zeit
  • Sensibilisierung und Qualifizierung der Gesundheits- und Sozialberufe, insbes. Hausärzte für geschlechtsspezifische Bedarfe durch Familienbelastungen, vor allem  pflegender Angehöriger und informell Pflegender.

Gesundheitsversorgung besonderer Personengruppen: behinderte Frauen

Die Vereinten Nationen (UN) erteilen der Bundesrepublik Deutschland ein „ungenügend“ bei der Gleichstellung behinderter Frauen in der gesundheitlichen Versorgung.

Bereits am 26. März 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die „Konvention der Rechte behinderter Menschen“ der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert. Damit hat sie sich zu einer menschenrechtsbasierten, inklusiven Behindertenpolitik verpflichtet. Gefordert ist eine Politik, die allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu allen Lebensbereichen garantiert. Mit Artikel 25 werden die Grundlagen für ein inklusives Gesundheitswesen, einschließlich der Bereitstellung geschlechtsspezifischer Gesundheitsdienste, umrissen.

Im letzten Jahr hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen bei seiner dreizehnten Tagung vom 25. März-17. April 2015 u.a. die Bundesrepublik einer Staatenprüfung zur Umsetzung der Leitlinien der UN-BRK unterzogen. Die Gesamtnote lautet „mangelhaft“. Die Umsetzung von Artikel 6 „Frauen mit Behinderung“ wird sogar als „ungenügend“ bezeichnet. Der Ausschuss zur Umsetzung der UN-BRK äußert sich „besorgt über die ungenügenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung einer Mehrfachdiskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen, und über die unzureichende Sammlung einschlägiger Daten.“ (Vgl. Nichtamtliche Übersetzung des DIMR)

Er empfiehlt der Bundesrepublik Deutschland:

„(a) Programme für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere Migrantinnen und weibliche Flüchtlinge, durchzuführen, einschließlich Fördermaßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung in allen Lebensbereichen;

(b) systematisch Daten und Statistiken über die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu erheben, mit Indikatoren zur Bemessung intersektioneller Diskriminierung, und in seinen nächsten periodischen Bericht analytische Angaben hierzu aufzunehmen.“

… Pläne für die Zugänglichkeit von Gesundheitsdiensten, einschließlich Diensten für Flüchtlinge, zu erarbeiten und umzusetzen sowie entsprechende Mittel bereitzustellen für die rechtebasierte Aus- und Fortbildung von Gesundheitsfachkräften, die Kommunikation, die Information, die Achtung der freien, informierten Einwilligung des Einzelnen und für Hilfsmittel nach universellem Design.

Die AG Gesundheit begrüßt die Empfehlungen des Ausschusses und bezieht sich in ihren ersten Empfehlungen schwerpunktmäßig auf die Sicherstellung der gynäkologischen Versorgung für behinderte Frauen und Mädchen.

Empfehlungen der AG Gesundheit:

  • Es müssen objektive Kriterien für einen barrierefreien Zugang zu gynäkologischen Leistungen entwickelt werden: Barrierefreiheit beim Zugang zur Praxis, des Untersuchungs- und Behandlungsmobiliars und Bewegungsfreiheit innerhalb der Praxis. Unabdingbar sind verbindliche Kriterien bezüglich der Kommunikation zwischen LeistungsanbieterInnen und Patientinnen und leicht zugängliche verständliche Information. Ganz besonders begrüßen wir die vom Ausschuss geforderte intersektionelle Erfassung. Behinderte Frauen sind als Expertinnen in eigener Sache hinzuzuziehen.
  • Wir schließen uns der Forderung nach einer systematischen Erfassung von Diskriminierungen im Gesundheitswesen an. Hierzu bedarf es auch einer systematischen Erfassung der gynäkologischen Versorgung von behinderten Frauen und Mädchen. Treten Lücken zutage, sind gezielte Maßnahmen zur Abhilfe zu entwickeln und umzusetzen.
  • Es sollten Anreize für Ärztinnen und Ärzte zur barrierefreien Umgestaltung ihrer Praxis geschaffen werden. Dazu sind von der Bundesregierung finanzielle Förderprogramme aufzulegen, die geeignet sind, den Versorgungsauftrag sicherzustellen.
  • Angebote zur Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte und anderes medizinisches Personal sollten bereitgestellt werden. Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung zu einer barrierefreien Kommunikation und zur Auseinandersetzung mit möglichen Barrieren in der eigenen Einstellung gegenüber behinderten Frauen – sowohl mit als auch ohne Migrationsgeschichte.
  • Der zeitliche Mehraufwand, den die Untersuchung von mobilitätseingeschränkten Frauen (höherer zeitlicher Aufwand beim An- und Auskleiden und bei den Untersuchungsvorbereitungen) und die zeitintensive Kommunikation mit lernbehinderten und/oder gehörlosen Frauen sollten sich in der Vergütung von Ärztinnen und Ärzten niederschlagen.

Anhang

Mitglieder der AG Gesundheit

Mitglied Verband Kapitelverantwortung
Karin Bergdoll  

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF)

 

Gesundheitsversorgung behinderter Frauen
Prof. Dr. Gabriele Kaczmarczyk

Vertretung: Dr. med. M.A. Christiane Groß

 

Deutscher Ärztinnenbund e.V. (DÄB)

 

Gleichberechtigte Teilhabe an Führungs- und Entscheidungspositionen im Gesundheitswesen
Martina Klenk

Vertretung: Jutta Kühl

 

Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV e.V.)

 

Gewalt gegen Frauen – gesundheitliche Folgen und die Bedeutung für das Gesundheitswesen
Dorothea Stöcker  

Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA) – Berlin

 

Psychosoziale und gesundheitliche Situation und Versorgung von Frauen in Familienverantwortung
Elisabeth Thesing-Bleck  

Sachverständige für Allgemeinpharmazie, Geriatrische Pharmazie, Gesundheitsberatung und Prävention

 

Geschlechtergerechte Erforschung und Erprobung von Medikamenten

 

Leiterin der AG Gesundheit:     Anna-Maria Mette

Koordinatorin der AG Gesundheit: Melitta Kühnlein

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