Der Deutsche Frauenrat setzt sich bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den zuständigen MinisterInnen dafür ein, dass auch bei dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren „Flexirente“ zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand pflegende Angehörige berücksichtigt werden. Sie sollen, wenn sie nach Beginn ihres Rentenbezuges weiter Angehörige pflegen, die Möglichkeit erhalten, dafür Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwirtschaften. Ziel ist die Pflege von Angehörigen auch nach Renteneintritt durch Rentenanwartschaften anzuerkennen.