Die Propagierung der Inanspruchnahme dieser Technologie durch ArbeitgeberInnen stellen Unternehmensinteressen über die Bedürfnisse von Frauen. Probleme der Arbeitslosigkeit, Existenzsicherung und prekärer Arbeitsverhältnisse werden dadurch weiter biologisiert, individualisiert, technisiert und unsichtbar gemacht. Das Einfrieren von Eizellen darf nicht zu einem gesellschaftlich propagierten Instrument der Karriereplanung werden. Der Mangel an Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in Deutschland ist kein biologisches Problem, sondern ein kulturell-strukturelles.
Politik und Wirtschaft sind weiterhin gefordert, bedarfsgerechte Rahmenbedingungen wie flächendeckende, hochwertige Betreuungsangebote und flexible Arbeitszeitmodelle zu schaffen, um Frauen und Männern gleichermaßen die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie zu ermöglichen. Die Arbeitswelt muss individuelle Lebensentwürfe unterstützen und darf nicht von der permanenten Verfügbarkeit von Arbeitskräften ausgehen. Das Recht von Frauen auf eine eigenständige Existenzsicherung darf nicht mit der Verantwortung für die Familienplanung kollidieren. Es darf keine weitere Individualisierung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und zivilgesellschaftlichem Engagement zu alleinigen Lasten der Frauen geben. Dabei darf die Wahrnehmung unbezahlter Sorgearbeit keine Nachteile in der Erwerbsbiographie haben.
Beschluss vom 9.11.2014