Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt grundsätzlich, dass das Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft und durch ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ersetzt werden soll. Dass Menschen in Zukunft selbstbestimmt und ohne Zwangsbegutachtung über ihren Personenstand und damit über Geschlechtseintrag und Vornamen entscheiden sollen können, wird ein Gewinn für die ganze Gesellschaft und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt in einer freiheitlichen Demokratie sein.
Im vorliegenden Referent*innenentwurf finden sich jedoch Regelungen, die aus Sicht des DF dringend überarbeitet werden müssen. Hierzu gehören die Regelungen zur Wirksamkeit sowie zum Hausrecht. Diese Regelungen stellen unnötige Härten dar und reproduzieren zudem falsche Stereotype über trans*Personen als potenziell gefährliche oder gewalttätige Menschen. Gleiches gilt für die sehr ausführliche Begründung der neuen Regelungen, deren Tonlage ein pauschales Misstrauen gegenüber trans* Personen vermittelt und ihre Perspektive vermissen lässt. Aus Sicht des DF steht der Gesetzgeber in der Verantwortung, Rechte und Schutz von trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen sicherzustellen und diskriminierende Vorurteile nicht weiter zu verstärken.