Der Deutsche Frauenrat fordert, dass bei bundespolitischen Entscheidungsprozessen die unterschiedlichen Auswirkungen von Haushalts- und Finanzentscheidungen auf Frauen und Männer grundsätzlich berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Ressorts und Politikbereiche.
Entsprechend hat die Bundesregierung eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung mit dem Ziel der Durchsetzung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) strukturiert und wirksam umzusetzen. Dafür ist ein institutionalisiertes Monitoring entlang von gleichstellungspolitischen Kriterien und Zielen einzuführen. Die Strategien des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting sind dafür geeignet und hier konsequent anzuwenden.
Damit wird § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), wonach die Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen politischen Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden soll, tatsächlich realisiert.
Der Deutsche Frauenrat sieht hier das Bundesfinanzministerium, welches federführend für die Haushaltspolitik verantwortlich ist, in besonderer Pflicht.