Im Bundestag fand gestern die erste Lesung zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) statt. Aus Sicht des Deutschen Frauenrats (DF) ist es ein längst überfälliger Schritt, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedient und schürt jedoch transfeindliche Narrative, die insbesondere transgeschlechtliche Frauen unter Generalverdacht stellen, sich sexuell grenzüberschreitend und gewaltvoll zu verhalten. Dieser Darstellung widerspricht der DF als größte Interessenvertretung für Frauen in Deutschland entschieden.
Dazu Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Der Deutsche Frauenrat unterstützt das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Dieses ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt in einer freiheitlichen Demokratie. Wir kritisieren allerdings, dass transfeindlicher Narrative im Gesetzentwurf reproduziert werden, die besonders trans* Frauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen. Dabei sind diese Personengruppen in öffentlichen Räumen häufig selbst Gewalt ausgesetzt. Diese misstrauische Haltung ist in einem Gesetz, das eine menschenrechtsbasierte Regelung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen finden soll, nicht hinnehmbar. Vielmehr bietet das Selbstbestimmungsgesetz eine historische Chance, um die Benachteiligung dieser diskriminierten Gruppen abzubauen und transfeindlichen Verdächtigungen entgegenzuwirken. Hier muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre/n Vornamen ändern zu lassen. Die Anerkennung von geschlechtlicher Selbstbestimmung bei der Änderung des Geschlechtseintrags und/oder Vornamen ist ein wichtiger Aspekt, um Personen, bei denen Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität nicht übereinstimmen, ein diskriminierungsarmes Leben und Teilhabe zu ermöglichen.