Gleichstellungspolitik und die institutionalisierte Gleichstellungsarbeit sind weiterhin stark an einem binären Geschlechterverständnis ausgerichtet. Trotz der Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt im Recht und trotz der besonderen Vulnerabilität von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären (tin*) Personen. Zugleich werden mit dem Erstarken autoritärer Bewegungen feministische, queere und andere emanzipatorische Errungenschaften zunehmend insgesamt angegriffen und gegeneinander ausgespielt.
Rechtlich ist 2017 abgesichert, was gesellschaftlich schon lange gelebte Realität und in Medizin und Geschlechterforschung anerkannt ist: Geschlecht hat nicht nur zwei Ausprägungen und ist mehrdimensional.
Die Studie „Keine halben Sachen – Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht“ der Bundesstiftung Gleichstellung betont die Notwendigkeit, Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspraxis aktiv zu gestalten, statt nur binäre Strukturen (Mann/Frau) abzubilden. Sie fordert eine Anpassung der Gesetze an die Lebensrealität nicht-binärer Menschen, um Diskriminierung abzubauen. Damit adressiert sie eine zentrale Frage, die Gleichstellungsbeauftragten und anderen in der Gleichstellung Tätigen und engagierten Personen in der Praxis immer häufiger begegnet.
Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf:
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