Der Deutsche Frauenrat fordert Schutz und Hilfeleistungen für von Gewalt betroffene Migrantinnen:
- Unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status muss jede Frau Schutz erfahren.
- Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ist der Bund aufgefordert, durch den bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhäusern Schutz vor Gewalt zu gewährleisten und die Finanzierung einschließlich des Lebensunterhalts bei allen Betroffenen sicherzustellen.
- Alle von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen müssen einen Anspruch auf unterstützende Leistungen wie z.B. psychologische Begleitung haben.
- Der Aufenthaltsstatus der von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen muss unabhängig vom Fortbestand familiärer Bindungen gesichert werden. Dabei genügt es, körperliche oder psychische Gewalt glaubhaft zu machen.
- Der Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention muss aufgehoben werden.