Der Deutsche Frauenrat bekräftigt seine bisherigen Forderungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Aus Anlass des vorliegenden Referentenentwurfes zum „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, ein für alle erwerbstätigen Frauen wirksames Gesetz in den Bundestag einzubringen, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
Zwingend erforderlich sind Regelungen, die
• einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen sicherstellen;
• Unternehmen nicht nur auffordern sondern verpflichten, mit geeigneten Instrumenten Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen;
• Berichtspflichten zu Entgeltunterschieden nicht nur für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten vorsehen.
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand, die Forderungen aktiv zu vertreten.
Als eine Möglichkeit der Einflussnahme im politischen Prozess betrachtet die Mitgliederversammlung insbesondere ein Bündnis aus gleichstellungspolitisch orientierten Verbänden, das sich in einem offenen Brief an Kanzlerin Merkel und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wendet, um die Anliegen der Frauen zu transportieren.
Die Mitgliederversammlung fordert die Mitgliedsverbände auf zu prüfen, ob sie gegebenenfalls einen offenen Brief als Erstunterzeichnende mittragen können.