Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) weist nach Auffassung des Deutschen Frauenrates einige positive Neuregelungen auf. Insbesondere die Einführung des lang erwarteten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist zu begrüßen. Gleichzeitig kritisiert der Deutsche Frauenrat in seiner Stellungnahme, dass in zentralen Punkten aus gleichstellungspolitischer Perspektive keine Verbesserungen im neuen Gesetz geplant sind.
Positiv ist aus Sicht der Frauenlobby, dass neben dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eine neue Unterteilung der Pflegestufen in fünf statt bislang drei vorgesehen ist. Begrüßenswert ist auch, dass nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen der Messung der Pflegegrade zugrunde gelegt wird.
Der Deutsche Frauenrat kritisiert aber auch gleichstellungspolitische Mängel in zentralen Punkten des Entwurfes. Dies betrifft in erster Linie den in der Pflegeversicherung grundsätzlich angelegten Rückgriff auf ehrenamtliche Strukturen. Außerdem fehlen nachhaltige Verbesserungen der im Pflegebereich herrschenden Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten.
Die Stellungnahme des Deutschen Frauenrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II)