Am 12. November 1918 wurde mit der Verkündung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts der Grundstein für die parlamentarische Demokratie in Deutschland gelegt. Wir feiern dieses Datum als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts. Wir feiern den historischen Erfolg unserer politischen Vormütter mit Dankbarkeit und Respekt. Unbeirrt und mutig haben sie für dieses Recht in internationalen Bündnissen gekämpft. Dafür ehren wir sie.
In Deutschland im Jahr 2018
In Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Die fortwährende strukturelle Diskriminierung von Frauen verstößt gegen unsere Verfassung. Der Staat kommt seiner Verpflichtung nicht nach. Mit Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen kommen wir nicht weiter. Wir brauchen wirkungsvollere Gesetze für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung. Sanktionen bei Nichterfüllung dürfen kein Tabu sein.
Ohne Geschlechtergerechtigkeit bleibt die Demokratie unvollendet. Gleichberechtigung aller Geschlechter, soziale Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmung – das sind die Grundvoraussetzungen einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie müssen erstritten und sie müssen immer wieder beherzt verteidigt werden. Gerade auch heute. Denn antifeministische und frauenfeindliche Kräfte gewinnen im politischen und öffentlichen Raum an Einfluss. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, antidemokratisches und rechtsextremes Denken haben in der Mitte der Gesellschaft Fuß gefasst. Dagegen müssen wir aufstehen. Denn Frauenrechte und Demokratie sind unteilbar.
Die Erklärung zu 100 Jahren Frauenwahlrecht als PDF