Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt das gemeinsame Vorhaben von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die Wirksamkeit des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG) zu verbessern. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht u. a. eine verbindliche Geschlechterquote auch für Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen vor. In Vorständen von Konzernen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Vorstandsmitgliedern muss künftig eine Frau vertreten sein.
Dazu sagt Mona Küppers, Vorsitzende des DF: „Die geplante Neuregelung betrifft konkret 30 von 72 Unternehmen, nämlich all diejenigen, die bislang noch keine Frau im Vorstand haben. Dreißig Frauen! Das müsste machbar sein. Daher erwarten wir ein positives Signal aus den Vorstandsebenen. Eine tatsächliche gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Führungspositionen erreichen wir aber erst, wenn der Geltungsbereich der festen Quote ausgedehnt wird: auf Aufsichtsräte, Vorstände und mindestens die beiden darunterliegenden operativen Ebenen – und zwar nicht nur in börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen der Privatwirtschaft, sondern in allen Unternehmensrechtsformen. Nur so kann sich das volle Potenzial von Frauen für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes entfalten.“
Der neue FüPoG-Entwurf sieht weiter vor, die bisherige 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen auszuweiten. Eine selbstgesetzte Zielgröße Null soll zukünftig begründet und veröffentlicht werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder.
Der DF fordert verbindliche Gleichstellungspläne für Führungspositionen und Vorstände in allen deutschen Unternehmen, die mit wirksamen Sanktionsmechanismen untersetzt sind.