Heute wird in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) beraten.
Dazu erklärt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Die geplante Weiterentwicklung des Führungspositionengesetzes ist ein wichtiger Schritt, um die Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsprozessen von Unternehmen zu stärken. Das gemeinsame Nichtnachlassen der weiblichen Zivilgesellschaft und der Bundesministerinnen Giffey und Lambrecht hat zum jetzigen Erfolg geführt und dazu, dass das FüPoG auf dem richtigen Weg ist. Um strukturelle Diskriminierung nachhaltig zu überwinden, unternehmerischen Erfolg durch Vielfalt in den Führungsebenen zu steigern und echte Gleichstellung zu erreichen, sind jedoch mutigere Maßnahmen notwendig. Das Gesetz muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“
„Insbesondere mit Blick auf den Anwendungsbereich der festen Quote von 30 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände bleibt die Novellierung hinter den Erwartungen des DF zurück. Wir fordern die Ausweitung der festen Quote von mindestens 30 Prozent Frauen für Aufsichtsräte und Vorstände von Unternehmen, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, die Verpflichtung zu angemessenen Zielvorgaben für die beiden darunterliegenden operativen Ebenen sowie die Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen für Unternehmen aller Rechtsformen. Zudem müssen mehr Teilzeitstellen für Frauen und Männer in Führungspositionen geschaffen werden“, ergänzt Anja Weusthoff, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats.