Der Deutsche Frauenrat (DF) erwartet von den VerhandlerInnen der CDU/CSU und SPD ein starkes Bekenntnis zum gleichstellungspolitischen Fortschritt. Insbesondere beim Gewaltschutz, bei der Bezahlung sozialer Berufe, bei der Erziehendenrente, der sogenannten Mütterrente, sowie beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte sind Verbesserungen dringend notwendig.
„Der Deutsche Frauenrat fordert von der zukünftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu Antisexismus und Gewaltfreiheit in Deutschland. Deshalb sollten die Verhandlungsführenden die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbaren. Wir benötigen einen bundesweiten, flächendeckenden Zugang zu Schutz für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder, unabhängig von Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Familien- oder Erwerbssituation, möglicher Behinderung oder Beeinträchtigung. Dafür brauchen die Beratungs- und Hilfesysteme für von Gewalt betroffenen Frauen eine sichere Finanzierung,“ so Anja Nordmann, Geschäftsführerin der Frauenlobby.
Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, appelliert an die Verhandlungsparteien, den Familiennachzug für Schutzbedürftige so rasch wie möglich wieder zu ermöglichen. „Denn die Familie ist ein entscheidender Faktor für die Integration. Die dauerhafte Trennung führt zum Verlust von wichtigen sozialen Bindungen und stellt eine erhebliche psychische Belastung für alle Familienmitglieder dar.“
Der Deutsche Frauenrat hat diese und weitere Forderungen in den Bereichen Gewaltschutz, Entgeltgleichheit, Arbeitsmarkt-, Steuer- und Rentenpolitik den Verhandlungsführenden schriftlich übermittelt.
Forderungen des Deutschen Frauenrats zum Koalitionsvertrag 2018 – 2021