Sexuelle und reproduktive Rechte sind Menschenrechte – jede Person in Deutschland soll frei und selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Sexualität, Kinderwunsch und Elternschaft bestimmen. Es gehört zur Aufgabe eines Staates, alle Menschen vor Diskriminierung und ableistischen Ausschlüssen zu schützen.
Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen (ca. 10 Prozent der weiblichen Bevölkerung) erleben weitreichende Diskriminierungserfahrungen, wenn es um die Wahrnehmung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte geht. Zugangsbarrieren können oft nicht überwunden werden. Gesellschaft, Ärzt*innen und Fachpersonal sind häufig nicht ausreichend sensibilisiert und oft von Vorurteilen geleitet.
Der Deutsche Frauenrat fordert:
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