Der Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung sagt: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“
Nach wie vor lässt eine AGG-Reform auf sich warten. Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft und in den vergangenen Jahren hat die Praxis die Schwächen des AGG gezeigt.
Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung die Reform umsetzt. Dabei stehen mehrere Anwendungsbereiche und Schutzlücken im Vordergrund, u.a.:
- Anwendungsbereich:
- Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln. Diskriminierung, die von staatlichen Akteur*innen (wie beispielsweise der Verwaltung, Schule, Polizei, etc.) ausgeht, muss gleichermaßen wie von Privaten sanktionierbar sein. Außerdem sollten öffentliche Gleichbehandlungsverpflichtungen vorgesehen werden. Das beinhaltet auch die Einführung von diskriminierungspräventiven, proaktiven, positiven Pflichten von öffentlichen Arbeitgebenden.
- 3 Absatz 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden, damit das Verbot sexueller Belästigung nach dem AGG auch im Zivilrecht gilt, z.B. für den Besuch im Fitness-Studio.
- Zulassung von Verbandsklagen.
- Schutzlücke Sprache: Niemand darf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse, einer Mehrsprachigkeit, eines Akzentes oder Analphabetismus diskriminiert werden.
- Schutzlücke Familienstand: Niemand darf aufgrund des Familienstandes, etwa alleinerziehend zu sein, oder wegen einer familiären Fürsorgeverantwortung diskriminiert werden.