Appell an die Verhandlungsführer*innen: Vergesst die Frauen nicht!

Aktuelles | 10. November 2013

Der Vorstand des Deutschen Frauenrates leitet den angehenden Koalitionären und Koalitionärinnen folgenden Appell zu:

Das Erwerbsleben von Frauen unterscheidet sich von dem der Männer immer noch wesentlich. Mehr Frauen als Männer arbeiten in Teilzeit, im Niedriglohnbereich, in prekären Jobs; sie unterbrechen ihr Erwerbsleben oftmals für unbezahlte Familien- und Sorgearbeit. Das hat Auswirkungen auf ihre Alterssicherung. Frauen leben im Alter von weniger Geld als Männer. Frauen brauchen deshalb mehr sozialen Ausgleich.

Diesen sozialen Ausgleich zu gestalten und in konkrete soziale Politik umzusetzen scheint bei den Koalitionsverhandlungen zu kurz zu kommen. Deshalb fordern wir:

Vergesst die Frauen nicht!

Frauen brauchen insbesondere:

  • einen gesetzlichen, flächendeckenden und bundeseinheitlichen Mindestlohn.70% der Beschäftigten, die ein Gehalt unter 8,50 Euro erhalten, sind Frauen. Sie sind auf einen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Absicherungslinie besonders angewiesen. Aktuell beträgt die Nettorente bei einer Vollzeitbeschäftigung nach 45 Beitragsjahren bei 8,50 Euro Stundenlohn rd. 550 Euro. Das reicht für eine eigenständige soziale Sicherung bei weitem nicht aus!
  • das Zurückdrängen von prekären Beschäftigungsformen, insbesondere eine Reform der Minijobs.Knapp 5 Mio. Frauen sind geringfügig beschäftigt. Mit diesen sozial nicht abgesicherten Jobs kann keine eigenständige Existenzsicherung aufgebaut werden – weder im Erwerbsleben noch im Alter!

Rente nach 45 Versicherungsjahren

Die Hürden für eine abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren schaffen viele Frauen – insbesondere in den alten Bundesländern – nicht. Dort gehen aktuell Frauen mit durchschnittlich 27,9 Versicherungsjahren in eine Altersrente. Frauen unterstützen die Forderung nach einem früheren Renteneintritt ohne Abschläge, der mehrheitlich Männern zu Gute kommt.

Sie erwarten jedoch dieselbe Solidarität auch für die Umsetzung einer solidarischen Rente, nämlich die Höherbewertung von Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor (sog. Renten nach Mindesteinkommen) und von Zeiten längerer Arbeitslosigkeit (rentenrechtliche Anerkennung von Alg II-Zeiten). Wird Familien- und Sorgearbeit geleitstet, sollte eine bessere Bewertung sowohl in der Erwerbs- wie auch in der Rentenphase erfolgen.

„Mütterrente“
Kindererziehungszeiten sind für alle Erziehenden gleich zu behandeln – Geburtenjahre vor 1992 und nach 1991 als auch Ost und West. Dies muss für alle heutigen und künftigen Rentnerinnen gelten. Die Aufwendungen dafür müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet werden.

Und: Frauen brauchen endlich ein Entgeltgleichheitsgesetz, das in allen Betrieben gilt.

Die Koalitionsverhandlerinnen und -verhandler wollen soziale Gerechtigkeit für die gesamte Gesellschaft verwirklichen. Vergesst dabei die Frauen nicht!

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