Bei allen Aktivitäten und Entscheidungen im Zusammenhang mit digitaler Souveränität müssen Frauenperspektiven gleichberechtigt einbezogen werden

Beschlüsse | 22. Juni 2023

In den letzten Jahren hat sich ,,digitale Souveränität“ zu einem zentralen Begriff im Diskurs über Digitalisierung und Digitalpolitik entwickelt. Unter digitaler Souveränität wird das selbstbestimmte Handeln und Entscheiden von Individuen, Unternehmen, öffentlicher Verwaltung und anderen Institutionen sowie Regierungen oder transnationalen Institutionen wie der Europäischen Union verstanden.

Im Positionspapier des Deutschen Frauenrats „Zukunft gestalten“ aus dem Jahr 2019 werden bereits wesentliche Forderungen zur geschlechtergerechten Steuerung der Digitalisierung formuliert. Die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklungen, wie sie durch die obige Definition deutlich werden, erfordern heute Ergänzungen und neue Überlegungen.

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur“ genannten Vorhaben auch unter den Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit und Barrierefreiheit zu verhandeln und zu konkretisieren.

Insbesondere plädiert der Deutsche Frauenrat für die Umsetzung der Open Source und Open Data Strategie. Dadurch wird Transparenz hergestellt und die Fortschreibung von Diskriminierung von Frauen in all ihrer Vielfalt kann einfacher aufgedeckt bzw. verhindert werden. Der vom IT-Planungsrat geplante Austausch mit Expert*innen darf nicht nur Menschen aus den dort genannten Organisationen aus dem öffentlichen, wissenschaftlichen und privaten Bereich betrachten, sondern muss auch deren Geschlechterdiversität beachten.

Die Aussage im Koalitionsvertrag „Die Zivilgesellschaft binden wir besser in digitalpolitische Vorhaben ein und unterstützen sie, insbesondere in den Bereichen Diversität und Civic Tech“ muss auch unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit umgesetzt werden.

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