Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, folgende Anpassungen vor der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt zu berücksichtigen:
- Zeitnah sollen bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für die Einführung und Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) für Fälle der Gefahrenabwehr und des Aufenthaltsrechts in Abstimmung mit den originär zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Führungsaufsichtsstelle, Ausländerbehörde) und Polizei geschaffen werden. Diese Regelungen sollen nicht im Gewaltschutzgesetz erfolgen.
- Dass der Einsatz von elektronischen Aufenthaltsüberwachungen mit Langzeitstudien evidenzbasiert begleitet werden muss.
- Dass für die Geeignetheit zur Prävention einer Gewalthandlung, eine konkrete technische Ausgestaltung der eAÜ und eine vorhandene Infrastruktur für die Überwachung zwingend notwendig ist.
- Dass beim Auslösen des Alarms auch ein unmittelbarer Einsatz von Polizeibeamt*innen gewährleistet ist, damit die (unmittelbar) bevorstehende Gewalthandlung auch verhindert werden kann. Zudem muss die gefährdete Person unbedingt rechtzeitig alarmiert werden, um selbst Schutz suchen zu können.
- Dass die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie zur Verhinderung von Gewalt und zum konsequenten Schutz der Betroffenen anerkannt und umgesetzt wird. Hierzu gehört an erster Stelle ein Ausbau an diskriminierungsfreien und kostenlosen Zugängen zu Schutz und Hilfe für alle bedrohten Frauen bzw. Frauen, denen körperliche, sexualisierte, psychische, ökonomische oder digitale Gewalt widerfahren ist. Zudem ist die Synchronisation von Gewaltschutzmaßnahmen und Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht von großer Bedeutung. Dazu braucht es eine Reform des Kindschaftsrechts im materiellen Recht und Verfahrensrecht (FamFG und BGB).