Das Elterngeld soll reformiert werden. Der Deutsche Frauenrat hat zum Referentenentwurf Stellung genommen und begrüßt die darin vorgesehene Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus sowie die Anhebung zulässiger Teilzeitumfänge für die Dauer des Elterngeldbezugs. Damit würden die bestehenden Anreize für die Umverteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zielgenau verstärkt werden. Für die vom BMFSFJ mit den Neuregelungen angestrebte effektive Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung der mit Familie und Erwerbstätigkeit verbundenen Aufgaben müssen aus Sicht des DF weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt die Ausweitung der nichtübertragbaren Elterngeldmonate sowie die Einführung einer Vaterschaftsfreistellung ab Geburt.
Das Elterngeld soll Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben unterstützen. Seit 2007 erlaubt das Instrument Müttern und Vätern nach der Geburt eines Kindes für eine Zeit bezahlt dem Job fernzubleiben. Im Vergleich zu den Müttern nehmen Väter die Leistung seltener und für kürzere Dauer in Anspruch.
Lesen Sie die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf zu Ausbau, Flexibilisierung und Vereinfachung des Elterngeldes hier.