Die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Innern, für Bau und Landwirtschaft haben einen Gesetz- und Satzungsentwurf zur Gründung einer Engagementstiftung vorgelegt. Ziel der Stiftung ist, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern. Hierzu soll auf Bundesebene eine zentrale Anlaufstelle errichtet werden, die Engagierte bei den unterschiedlichen und vielfältigen Herausforderungen unterstützt.
In unserer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf kritisieren wir, dass die ursprünglich geplante Infrastrukturförderung für bürgerschaftliches Engagement durch den Bund mit dem Gesetzentwurf nicht erfolgt. Weiterhin ist die Vertretung der Zivilgesellschaft in den Organen der Stiftung nicht angemessen. Durch Satzungsregelungen geraten zivilgesellschaftliche Mitglieder in eine schwächere Position gegenüber den staatlichen Vertreter*innen.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss die Zivilgesellschaft deutlich mehr eingebunden werden. Eine Stiftung für Engagierte und Ehrenamtlich muss auch jene beim Aufbau und bei der Ausgestaltung der Stiftung beteiligen. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen müssen in den Gremien der Stiftung ausreichend vertreten sein. Es dürfen keine Parallelstrukturen zu bereits bestehenden Serviceangeboten etabliert werden. Eine Bundesstiftung muss eine gerechte Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft im Blick haben. Dies kann nur durch eine hinreichende Interessenvertretung von Frauen gelingen.