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Differenzierte Datenerhebung erhört die Sichtbarkeit aller Bevölkerungsgruppen und ermöglicht bedarfsorientierte Sozialplanung

Beschlüsse | 27. Juni 2025

Unsere Gesellschaft wird zunehmend vielfältiger. Diese Diversität fördert Innovation und eröffnet neue Chancen, vorhandene Ressourcen bedarfsgerechter einzusetzen. Um Sozialpolitik zukunftsweisend gestalten zu können, müssen Datenerhebungen die gesellschaftliche Realität differenziert abbilden. Diese Datenerhebungen sollten forschungs- und studiengeleitet erfolgen, um jeglichem Missbrauch vorzubeugen.

Insbesondere in Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Teilhabe, Armutsbekämpfung, Antidiskriminierung, häusliche Gewalt, Wohnen oder Sorgearbeit ermöglicht eine differenzierte Datenerhebung eine gezieltere Planung von Maßnahmen. Zielgruppenorientierte Akteur*innen können so frühzeitig einbezogen werden. Dies ist auch für Politik und Forschung von zentraler Bedeutung.

Für die Herstellung und den Erhalt sozialer Gerechtigkeit bieten differenzierte Daten wertvolle Hinweise darauf, welche Maßnahmen und methodischen Ansätze den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken können.

Der Deutsche Frauenrat fordert daher:

  • Die Sichtbarkeit einzelner Bevölkerungsgruppen zu erhöhen, indem Erfassungsinstrumente auf Bundes- und Landesebene um Merkmale wie Geschlecht, Alter, Religion, Aufenthaltsdauer, Behinderung, Familienstand und sozialen Status erweitert werden und sich dabei konsequent an der Umsetzung der EU-Verordnungen Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act und dem EU-Wettbewerbsrecht orientieren.
  • Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen systematisch zu erfassen, um lösungsorientierte Maßnahmen durch Politik und Zivilgesellschaft zu ermöglichen.
  • Geschlechterperspektive in Forschung, Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation unter Einbezug weiterer Differenzmerkmale zu verankern.
  • Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Perspektiven in Forschung und Digitalisierung sicherzustellen. Digitale Gesundheitslösungen und Algorithmen dürfen nicht auf unzureichenden, geschlechtsneutralen Datensätzen beruhen, da dies bestehende Ungleichheiten verschärfen kann.
  • Strukturellen Rassismus und Armutsrisiken bei besonders betroffenen Gruppen wie Schwarze und Muslim*innen durch kontinuierliche und differenzierte Datenerhebung sowie partizipative Verfahren besser sichtbar zu machen und zu bekämpfen.
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