Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern kommt in Deutschland nur schleppend voran und der Gender Pay Gap von aktuell 18 Prozent ist nach wie vor einer der höchsten innerhalb der Staaten der Europäischen Union. Gesetzliche Regelungen sollen vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung schützen und die Entgeltlücke verringern. Um ihre Rechte besser durchsetzen zu können, sollten die von Diskriminierung oder Entgeltungleichheit Betroffenen nicht nur individuell tätig werden können. Vielmehr sollte eine kollektive Durchsetzung durch Dritte zulässig sein.
Der Deutsche Frauenrat fordert daher,