Der Deutsche Frauenrat kritisiert den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern als unzureichend bis kontraproduktiv. „Es scheint, als ob das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit mächtigen Wirtschaftsinteressen geopfert wurde“, heißt es in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMFSFJ vom 11. November 2016.
Im Einzelnen begründet die Frauenlobby die Ablehnung des Gesetzentwurfs mit dem individuellen Auskunftsverfahren, das eine zu hohe Hürde für die einzelne Frau darstellt, um gegen Entgeltungleichheit vorzugehen. Weiter wird das betriebliche Prüfverfahren nicht von Verpflichtungen und Sanktionen begleitet; von der Berichtspflicht der ArbeitgeberInnen sind keine nachhaltigen Auswirkungen zu erwarten; außerdem wird Entgeltungleichheit durch die mögliche Geltendmachung arbeitsmarkt-, leistungs- und arbeitsergebnisorientierter Kriterien legitimiert anstatt abgebaut.